(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Norddorf (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erstellung von Websites, Webanwendungen und damit verbundenen digitalen Dienstleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Der Auftragnehmer erbringt keine Leistungen an Verbraucher.
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Webentwicklung, insbesondere:
• Konzeption und Design von Websites
• Technische Entwicklung und Programmierung
• Integration von Content-Management-Systemen (CMS)
• Suchmaschinenoptimierung (SEO)
• Barrierefreiheit nach BFSG/WCAG
• Übergabe des vollständigen Quellcodes
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Der kostenlose Design-Entwurf („Gratisentwurf") stellt kein bindendes Angebot dar und verpflichtet den Auftraggeber nicht zur Beauftragung.
(1) Es gelten die im Angebot genannten Festpreise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern anwendbar.
(2) Für Kunden mit Sitz in Deutschland gilt das Reverse-Charge-Verfahren gemäß § 13b UStG. Der Auftraggeber schuldet die Umsatzsteuer.
(3) Die Zahlung erfolgt wie folgt:
• 50% bei Auftragserteilung (Anzahlung)
• 50% bei Projektabnahme
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
(1) Die Lieferzeit beträgt in der Regel 14 Werktage ab Auftragsbestätigung und Erhalt aller erforderlichen Materialien vom Auftraggeber.
(2) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei:
• Verzögerter Zulieferung von Inhalten durch den Auftraggeber
• Umfangreichen Änderungswünschen während der Projektlaufzeit
• Höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Umständen
(3) Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereitzustellen, insbesondere:
• Texte, Bilder und sonstige Inhalte
• Logo und Corporate-Design-Vorgaben
• Zugangsdaten zu bestehenden Systemen (falls erforderlich)
• Domain- und Hosting-Zugänge für die Veröffentlichung
• Zeitnahe Rückmeldungen und Freigaben
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Materialien verfügt und diese frei von Rechten Dritter sind.
(1) Nach Fertigstellung wird das Projekt dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung schriftlich begründete Mängel rügt.
(2) Der Auftraggeber hat nach der Abnahme einmalig die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen einen Änderungswunsch („Joker-Request") geltend zu machen. Dieser umfasst kleinere Anpassungen wie Farbänderungen, Textanpassungen oder das Hinzufügen einzelner Funktionen (z.B. Blog).
(3) Umfangreiche Änderungen oder Erweiterungen, die über den Joker-Request hinausgehen, werden gesondert berechnet.
(1) Mit der Übergabe des Projekts (Quellcode, Zugangsdaten, Dokumentation) geht die vollständige Verantwortung für die Website auf den Auftraggeber über.
(2) Ab dem Zeitpunkt der Übergabe ist der Auftraggeber allein verantwortlich für:
• Sicherheit: Absicherung der Website gegen unbefugte Zugriffe, Implementierung von Sicherheitsupdates, Schutz vor Cyberangriffen
• Konfiguration: Korrekte Einrichtung und Pflege von Hosting, Domain, SSL-Zertifikaten, E-Mail-Diensten und sonstigen Drittanbieterdiensten
• Wartung: Regelmäßige Updates von Abhängigkeiten, Backups und technische Instandhaltung
• Rechtliche Compliance: Einhaltung von DSGVO, Impressumspflicht, Cookie-Richtlinien und sonstigen rechtlichen Anforderungen
• Inhalte: Rechtmäßigkeit und Aktualität aller veröffentlichten Inhalte
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die übergebene Website vor dem Live-Gang eigenständig zu prüfen, insbesondere hinsichtlich:
• Funktionalität aller Features und Formulare
• Korrektheit der dargestellten Inhalte
• Kompatibilität mit der gewählten Hosting-Umgebung
• Sicherheitskonfiguration
• Einhaltung rechtlicher Anforderungen
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die nach der Übergabe durch Fehlkonfiguration, unterlassene Wartung, Sicherheitslücken durch Drittanbieter-Software oder unsachgemäße Handhabung durch den Auftraggeber entstehen.
(1) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das uneingeschränkte, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrecht am erstellten Quellcode und allen Projektdateien.
(2) Der Auftraggeber erhält das Recht, die Website zu nutzen, zu modifizieren, weiterzuentwickeln und an Dritte zu übertragen.
(3) Ausgenommen von der Rechteübertragung sind:
• Lizenzen von Drittanbieter-Software (z.B. Open-Source-Bibliotheken), die ihren eigenen Lizenzbedingungen unterliegen
• Das zugrunde liegende Framework des Auftragnehmers („Norddorf-Framework"), das weiterhin für andere Projekte genutzt werden darf
(4) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, das Projekt anonymisiert als Referenz zu nutzen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Website zum Zeitpunkt der Übergabe den vereinbarten Spezifikationen entspricht und frei von wesentlichen Mängeln ist.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
(3) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung.
(4) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
• Mängel, die durch Änderungen des Auftraggebers oder Dritter verursacht wurden
• Probleme durch inkompatible Hosting-Umgebungen oder Drittanbieter-Dienste
• Fehler durch unsachgemäße Bedienung oder Konfiguration
• Sicherheitslücken, die nach der Übergabe durch unterlassene Updates entstehen
• Änderungen in externen APIs oder Diensten
• Browser-Inkompatibilitäten, die nach Projektabschluss durch Browser-Updates entstehen
(5) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf die dauerhafte Funktionsfähigkeit von Drittanbieter-Integrationen (z.B. Social-Media-Einbindungen, externe APIs).
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.
(4) Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für:
• Datenverlust beim Auftraggeber
• Ausfälle oder Fehler von Hosting-Anbietern oder Drittdiensten
• Schäden durch Cyberangriffe nach der Projektübergabe
• Umsatzeinbußen oder entgangenen Gewinn
• Schäden durch fehlerhafte Inhalte, die vom Auftraggeber bereitgestellt wurden
• Rechtsverstöße durch vom Auftraggeber veröffentlichte Inhalte
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßige Backups seiner Website anzufertigen.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall sind die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten.
(2) Bei Kündigung nach Projektbeginn wird mindestens die Anzahlung (50%) einbehalten.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(1) Es gilt das Recht der Republik Singapur unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Singapur, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Stand: Februar 2026
Norddorf